1. Leistungen
1.1. Im Standard-Paket eingeschlossen
- Fahrzeugmiete wie gebucht
- unbegrenzte Freikilometer bzw. 300 Kilometer pro Tag (Safari Auto, Maverick
und Outback)
- Basisversicherung (Haftpflicht und Kasko) mit Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 5.000,- (Hitop, Voyager), AUD 7.500,- (Trailblazer) bzw. AUD 8.000,- (Safari Auto, Maverick und Outback)
- Küchen-Campingausstattung
- Kosten für Zusatzfahrer
- Persönliche Campingausstattung, Details siehe Punkt 5.1. Ausstattung
- 24-Std.-Servicenummer vor Ort
1.2. Im Standard-PLUS-Paket zusätzlich eingeschlossen:
- Rückerstattung der Selbstbeteiligung (die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung wird nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG zurückerstattet)
1.3. Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket sind zusätzlich eingeschlossen:
- Haftpflicht- u. Kaskoversicherung ohne Selbstbeteiligung (Versicherungsausschlüsse unter 3.1. Versicherungen beachten)
- Zusatzversicherung für Schäden an der Windschutzscheibe, Reifen, Unterboden und Dach (ausgenommen Kategorien Safari Auto, Maverick, Outback
- Single Vehicle Rollover Cover* (ausgenommen Kategorien Safari Auto, Maverick, Outback)
- Campingtisch und -stühle
- Kindersitz/Sitzerhöhung – auf Anfrage (nicht in allen Fahrzeugkategorien möglich)
- Heizlüfter
- 3x Toilettenchemikalien
- Bettwäscheservice (kostenfreier Austausch der Bettwäsche nach 7 Tagen auf Anfrage an jeder Britz Stationm möglich)
*versichert zusätzlich Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung
1.4. Mehrfachmieten
Mehrfachmieten können kumuliert werden, um dadurch in den Genuss einer günstigeren Langzeitermäßigung zu kommen. Auf Anfrage gültig für alle Marken der THL Gruppe.
Bei mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermäßigung für den gesamten Mietpreis, - die Einweggebühr ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
1.5. Preisberechnung
Ein Miettag entspricht einem Kalendertag, unabhängig davon, zu welcher Uhrzeit Sie das Fahrzeug übernehmen oder zurückgeben.
Bei Buchung zur Flex-Rate gilt: für die Preisberechnung ist ausschlaggebend, welche Flex Rate zum Buchungszeitpunkt gilt. Die am Anmiettag gültige Flexrate bestimmt den Preis für die ersten 7 Tage Ihrer Wohnmobilbuchung. Bei längeren Anmietungen wird für alle zusätzlichen Tage ab dem 8. Tag die neue Flexrate berechnet, die bei Anmietung an diesem Tag gültig wäre.
Welche Flex-Rate für das von Ihnen gewünschte Modell gerade gültig ist, erfahren Sie, indem Sie eine Berechnung für die gewünschte Mietdauer anstellen. Die Flex-Rate richtet sich nach Angebot und Nachfrage und wird jeweils montags neu festgelegt.
WICHTIG bei Flex-Raten:
Jegliche Umbuchungen müssen beim Vermieter angefragt werden! Dabei kann es zu einer Neuberechnung der Flex-Rate und damit Änderung des Reisepreises kommen. Das gilt auch für Namensänderungen!
Ausnahmen:
bei einer Verlängerung der Miete, bei unveränderter An- und Abgabestation und gleichbleibendem Übernahmetag bleibt die ursprüngliche Flex-Rate bestehen.
Als Umbuchung werden die folgenden Änderungen betrachtet:
- Datumsänderung der Fahrzeugübernahme
- Datumsänderung der Fahrzeugrückgabe
- Wechsel des Anmietungsorts
- Wechsel des Abgabeorts
- Wechsel des Fahrzeugtyps
- Namensänderung
1.6. Stornierungen
Es gelten die Allgemeinen Reise- und Zahlungsbedingungen von FTI.
2. Zusatzkosten
2.1. Nicht eingeschlossen
- Benzin oder Diesel
- Gebühren für Einwegmieten
- Zuschlag für Anmietungen ab/bis Hobart bzw. Broome
- Feiertagszuschläge
- Steuern und Gebühren für alle vor Ort zu zahlenden Leistungen.
2.2. Zuschlag für Kilometer
Bei den Allradfahrzeugen Safari Auto, Maverick, Outback sind 300km/Tag enthalten. Sie können für Ihr Fahrzeug vorab Kilometerpakete dazu buchen, was günstiger ist als die Kilometer vor Ort zu zahlen. Kilometerpakete (je 500km) müssen im Voraus gebucht und bezahlt werden. Für ungenutzte Kilometer gibt es keine Rückerstattung. Pro Extrakilometer fällt vor Ort bei Rückgabe eine Gebühr von AUD 0,55/km an.
2.3. Einwegmieten
Einwegmieten (= Fahrzeugübernahme am Ort "A" und Rückgabe am Ort "B") sind zwischen allen Stationen/Depots möglich. Die Gebühren für Einwegmieten entnehmen Sie bitte folgender Tabelle. Bitte beachten Sie, dass in den angegebenen Gebühren die Übernahmegebühren für Broome und Hobart bereits berücksichtigt sind.
von/nach
in AUD |
CNS |
BNE |
BME |
SYD |
MEL |
ADL |
HBA |
DRW |
PER |
ASP |
CNS |
- |
185 |
1115 |
185 |
185 |
185 |
185 |
280 |
280 |
280 |
BNE |
185 |
- |
1115 |
185 |
185 |
185 |
185 |
280 |
280 |
280 |
BME |
1115 |
1115 |
835 |
1115 |
1115 |
1115 |
1230 |
1115 |
1115 |
1115 |
SYD |
185 |
185 |
1115 |
- |
185 |
185 |
300 |
280 |
280 |
280 |
MEL |
185 |
185 |
1115 |
185 |
- |
185 |
300 |
280 |
280 |
280 |
ADL |
185 |
185 |
1115 |
185 |
185 |
- |
300 |
280 |
280 |
280 |
HBA |
300 |
300 |
1230 |
300 |
300 |
300 |
- |
395 |
395 |
395 |
DRW |
280 |
280 |
1115 |
280 |
280 |
280 |
395 |
- |
280 |
280 |
PER |
280 |
280 |
1115 |
280 |
280 |
280 |
395 |
280 |
- |
280 |
ASP |
280 |
280 |
1115 |
280 |
280 |
280 |
395 |
280 |
280 |
- |
Mindestmietdauer bei Einwegmieten 7–28 Tage (abhängig von der Strecke).
Bei mehreren Anmietungen gilt zwar die günstigere Langzeitermäßigung für den gesamten Mietpreis, die Einweggebühr ist jedoch für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
2.4. Broome-Zuschlag
Für Anmietungen/Rückgaben in Broome wird ein Zuschlag von AUD 835,- pro Fahrzeugmiete erhoben, immer auch zusätzlich zu einer evtl. anfallenden Einweggebühr.
Bei mehreren Anmietungen ist der Broome-Zuschlag für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
2.4. Hobart-Zuschlag
Für Anmietungen/Rückgaben in Hobart wird ein Zuschlag von AUD 115,- pro Fahrzeugmiete erhoben, immer auch zusätzlich zu einer evtl. anfallenden Einweggebühr.
Bei mehreren Anmietungen ist der Hobart-Zuschlag für jede einzelne Miete separat zu bezahlen.
2.6. Propangas
Bei Übernahme kann gegen eine Gebühr in Höhe von AUD 25,- (Kategorien Hitop, Voyager, Maverick, Outback, Safari Auto) bzw. AUD 42,- (Kategorien Trailblazer) eine Gasflasche erworben werden. Bei Fahrzeugabgabe kann die Gasflasche leer zurückgegeben werden.
2.7. Reinigungsgebühr
Sollte das Fahrzeug mit verschmutzen Innenraum zurückgegeben werden, fällt eine Reinigungsgebühr an. Generell müssen Abwassertank und Toilette entleert werden, ansonsten wird dafür eine Gebühr berechnet.
2.8. Steuern & Gebühren
Die örtlichen Steuern (GST) in Höhe von 10% sind auf alle in Euro bezahlten Leistungen in den Preisen inklusive.
Für alle vor Ort in AUD zu bezahlenden Beträge, die innerhalb dieser Mietbedingungen genannt werden, sind diese Steuern ebenfalls bereits enthalten.
2.9. Kreditkarten
Für alle Beträge, die vor Ort beim Vermieter mit Kreditkarte bezahlt werden, fallen folgende Gebühren an:
VISA / Mastercard Debit- sowie Kreditkarte: 1.21%
American Express Kreditkarte: 2.6%
3. Versicherungen, Kaution
3.1. Versicherungen
Eine Haftpflichtversicherung mit einer Haftungssumme von AUD 20 Mio. ist in allen Paketen eingeschlossen.
Im Standard-Paket ist eine Basisversicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) mit einer Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 5.000,- (Hitop, Voyager), AUD 7.500,- (Trailblazer) bzw. AUD 8.000,- (Safari Auto, Maverick, Outback) pro Schadensfall eingeschlossen, die Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach und Personenschäden) versichert.
Durch Abschluss einer Zusatzversicherungen („The High Road“) vor Ort kann die Selbstbeteiligung reduziert werden.
AUD 48,-/Tag, maximal AUD 2.400,- für Hitop und Voyager
AUD 53,-/Tag, maximal AUD 2.650,- für Trailblazer
AUD 55,-/Tag, maximal AUD 2.750,- für den Safari Auto, Maverick und Outback
Reduziert die Selbstbeteiligung auf Null bzw. AUD 500,- bei den Kategorien Safari Auto, Maverick und Outback pro Schadensfall.
Im Standard-PLUS- Paket wird die vor Ort im Schadensfall zu zahlende Selbstbeteiligung nach Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die unten beschriebene Vorgehensweise.
Im Super-Inklusiv-PLUS-Paket ist eine Versicherung (Haftpflicht- und Kaskoversicherung) ohne Selbstbeteiligung eingeschlossen. Sie versichert Personenschäden, Schäden am eigenen Fahrzeug und bei Unfällen mit Dritten (Fahrzeug-, Sach- und Personenschäden). Versichert sind auch Schäden am Dach und Unterboden, Windschutzscheibe, Reifen sowie durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung (ausgenommen Kategorien Safari Auto, Maverick, Outback).
HINWEIS für den Safari Auto und den Outback: die von Britz vor Ort einbehaltene Selbstbeteiligung in Höhe von AUD 500,- wird nach Ihrer Rückkehr durch die HanseMerkur Reiseversicherung AG rückerstattet. Beachten Sie dazu bitte die im Folgenden beschriebene Vorgehensweise.
Vorgehensweise im Schadensfall bei Rückerstattung über die HanseMerkur Reiseversicherung AG:
Im Schadensfall müssen dazu vor Ort folgende Punkte eingehalten werden:
- umgehende Meldung an Polizei und Erstellenlassen eines Polizeiberichtes, sofern ein Unfallgegner beteiligt ist oder Vandalismus vorliegt
- umgehende Benachrichtigung des Vermieters
- bei Fahrzeugrückgabe einen Schadensbericht von der Mietstation erstellen und unterschreiben lassen
- eine Endabrechnung der Schadensabwicklung verlangen, die aber ggf. erst nach Ihrer Abreise erstellt werden kann
Bitte senden Sie folgende Unterlagen zur Erstattung der Selbstbeteiligung an die
HanseMerkur Reiseversicherung
Siegfried-Wedells-Platz 1
20354 Hamburg
Die Unterlagen müssen vollständig sein, sonst ist eine Abwicklung nicht möglich.
Schadens- und Polizeibericht
Kopie des Mietvertrages
Zahlungsnachweis der Kaution (Quittung oder Belastungsnachweis der Kreditkarte)
Endabrechnung der Schadensabwicklung
FTI Reservierungsnummer und Reisebestätigung
In folgenden Fällen ist eine Erstattung jedoch ausgeschlossen:
- Schäden durch unsachgemäße Behandlung
- wenn der Fahrzeugschlüssel verloren oder beschädigt wurde
- Schäden an der Inneneinrichtung
- Schäden an der Markise
- Schäden an Küchengeräten, Multifunktionsgeräten (Audio-, Video- und /oder Telekommunikationsgeräten inkl. Zubehör) sowie an Navigations- und ähnlichen Verkehrsleitsysteme
- Schäden an Spezialaufbauten und Vorzelte
- Privatgegenstände, die durch einen Unfall beschädigt, aus dem Mietfahrzeug gestohlen wurden oder abhanden gekommen sind
- Folgekosten, z.B. für Hotels, Telefon oder Abschleppen
- Schäden, die von der Fahrzeugversicherung des Vermieters ausgeschlossen sind.
Während des Online-Check-Ins oder vor Ort können zusätzlich folgende Zusatzversicherungen gebucht werden:
„4WD Additional Cover“ (nur buchbar bei Abschluss der Zusatzversicherung „The High Road“ vor Ort oder bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS-Pakets)
Kat. Safari Auto, Maverick und Outback: AUD 350 / Miete
- reduziert die Selbstbeteiligung auf null
- versichert Schäden am Unterboden und Dach
- versichert Schäden an der Markise
- versichert den unbegrenzten Ersatz und Einbau von Windschutzscheiben und Reifen
- versichert Schäden durch Umkippen oder Überschlagen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung
- deckt Kosten, die beim Abschleppen von Allrad-Fahrzeugen entstehen (vorausgesetzt Fahrtbeschränkungen wurden eingehalten
- beinhaltet unlimitierte Kilometer
“Extended Roadside Assistance“:
- AUD 5,-/Tag, maximal AUD 125,-
- beinhaltet Fremdstarthilfe, Reifenwechsel, Öffnen des Fahrzeugs bei Aussperrung, Lieferung von bis zu 20 Liter Benzin im Notfall mit Anfahrtskosten bis zu AUD 150,- (Nicht-mechanische Probleme sind nicht abgedeckt, und die Gäste können aufgefordert werden, das Wohnmobil zu einer Reparaturwerkstatt zu bringen)
„Windscreen and Tyre Protection Plus Extended Roadside Assistance”:
- AUD 15,-/Tag, maximal AUD 375,-
- beinhaltet zusätzlich zu den Leistungen der „Extended Roadside Assistance“ die Kosten für eine Schaden an der Windschutzscheibe sowie zwei Reifenschäden
„Singe Vehicle Rollover” (nur buchbar bei Super-Inklusiv-PLUS):
- AUD 7,-/Tag, mindestens AUD 70
- versichert Schäden durch Umkippen oder Überschlagen des Fahrzeugs ohne Fremdeinwirkung
Ausgeschlossen von jeglicher Versicherung sind
- Schäden aufgrund von Wassereinwirkungen (z. B. Durchqueren von Flüssen),
- Schäden am Dach und Unterboden (versichert im Super-Inklusiv-PLUS Paket, ausgenommen Allradfahrzeuge)
- Schäden durch Überschlagen/Umkippen des Fahrzeuges ohne Fremdeinwirkung durch ein anderes Fahrzeug (versichert im Super-Inklusiv-PLUS Paket, ausgenommen Allradfahrzeuge)
- grob fahrlässig herbeigeführte Schäden (z. B. Fahren unter Alkoholeinfluss, Fahren auf nicht erlaubten Straßen, Verstoß gegen Verkehrsvorschriften, durch Sitzen oder Stehen auf Dach- oder Motorhaube, Fahren ohne gültigen Führerschein, Fahren durch nicht im Mietvertrag angegebenen Fahrer),
- Schäden durch falsches Montieren von Autozubehör (z.B. Gepäckträger)
- Schäden durch falsche Betankung (Biodiesel nicht erlaubt)
- Schäden an der Windschutzscheibe oder Reifen (versichert im Super-Inklusiv-PLUS Paket, ausgenommen Allradfahrzeuge)
- Schaden durch „Festfahren“ im unwegsamen Gelände inkl. Abschlepp- und Bergungskosten sowie
- Kosten für verlorene, gestohlene oder im Fahrzeug eingesperrte Fahrzeugschlüssel
- Schäden aufgrund der unsachgemäßen Benutzung von Schneeketten
- Verlust oder Schäden an Privatgegenständen
- Schäden durch Überladen des Fahrzeugs
- Schäden verursacht durch Haustiere
- Schäden, die durch Missachtung der Vermittlungsbedingungen und Mietkonditionen entstehen
- Schäden durch grob fahrlässiges Handeln, Trunkenheit am Steuer oder Bewusstseinsstörungen durch Medikamente oder Drogen
Für Reisegepäck besteht kein Versicherungsschutz. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung ist empfehlenswert.
3.2. Kaution
Bei Fahrzeugübernahme ist eine Kaution per Kreditkarte (akzeptiert werden Visa, Mastercard oder American Express) oder per Debit-Kreditkarte (akzeptiert werden Visa oder Mastercard) zu hinterlegen. Prepaid-Kreditkarten werden nicht akzeptiert. Der Kreditkarteninhaber muss bei der Fahrzeugübernahme anwesend sein und ist für alle Schäden am Fahrzeug verantwortlich. Die Höhe der Kaution ist abhängig vom gewählten Versicherungspaket.
Beim Standard Paket und ohne Abschluss einer Zusatzversicherung sowie beim Standard-PLUS-Paket beträgt die Kaution AUD 5.000,- (Hitop, Voyager), AUD 7.500,- (Trailblazer) sowie AUD 8.000,- (Safari Auto, Maverick und Outback) Der Betrag wird bei Fahrzeugübernahme von Ihrer Kreditkarte abgebucht. Auf eine ausreichende Deckung ist zu achten! Bedingt durch Kursschwankungen zwischen dem Tag der Abbuchung und Gutschrift kann sich eine Betragsdifferenz ergeben, die weder vom Vermieter noch von FTI zurückerstattet wird. Bitte beachten Sie, dass nur bei Nutzung einer VISA oder Mastercard auch die auf die Kaution anfallenden Kreditkartengebühren wieder zurückerstattet werden
Bei Buchung des Super-Inklusiv-PLUS-Paket bzw. bei Abschluss der Zusatzversicherung vor Ort beträgt die Kaution AUD 500,- für den Safari Auto, Maverick und den Outback (Betrag wird abgebucht). Bei allen anderen Kategorien wird lediglich eine Autorisierung der Kreditkarte vorgenommen.
3.3. Wichtig
Jeglicher Versicherungsschutz ist bei Verstößen gegen die Miet- und Vertragsbedingungen von Britz Australien nichtig!
3.4. Weitere Hinweise
Bei eventuellen Geldstrafen für Geschwindigkeitsüberschreitungen oder Falschparken und/oder nicht bekannt gegebene Unfälle/Schäden bei Rückgabe des Fahrzeuges behält sich der Vermieter das Recht vor, Ihnen diese Kosten plus eine Gebühr von AUD 75,- nachträglich in Rechnung zu stellen bzw. Ihre Kreditkarte zu belasten.
Um die Sicherheit zu erhöhen, sind die Fahrzeuge mit einem Warnsystem ausgestattet.
Dieses beinhaltet unter anderem:
- witterungsbedingte Warnungen, beispielsweise bei Buschbränden oder Überschwemmungen,
- Warnungen bei Geschwindigkeitsüberschreitungen (Maximalgeschwindigkeit 110km/h),
- Warnungen beim Befahren nicht erlaubter Straßen.
Bei Nichtbeachtung der Warnungen erlischt der Versicherungsschutz und es können vor Ort zusätzliche Gebühren in Höhe von bis zu AUD 300,- anfallen.
Die angebotenen Versicherungen des Vermieters enthalten keine Reisegepäck-Versicherung und keine Versicherung bei eventuellen Personenschäden im eigenen Fahrzeug. Der Abschluss einer Reiseunfall-, Reisekranken- und Reisegepäckversicherung wird daher empfohlen
4. Bestimmungen
4.1. Führerschein
Ein Nationaler Führerschein (Klasse 3 oder EU-Führerschein Klasse B) in Verbindung mit einem internationalen Führerschein ist erforderlich. Digitale Führerscheine werden nicht akzeptiert!
Alle Fahrer müssen seit mindestens 2 Jahren im Besitz des Führerscheins sein. Der Führerschein muss für die gesamte Mietdauer gültig haben.
4.2. Mindestalter, Höchstalter
Das Mindestalter der eingetragenen Fahrer beträgt 21 Jahre.
4.3. Zusatzfahrer
Zusatzfahrer können vor Ort ohne zusätzliche Gebühr angemeldet werden.
Alle Personen, die das Wohnmobil fahren wollen, müssen im Mietvertrag eingetragen werden.
4.4. Dokumente zur Fahrzeugübernahme
Zur Fahrzeugübernahme benötigen Sie den entsprechend gültigen Führerschein, eine Kreditkarte und Ihren Pass sowie den Voucher von FTI.
4.5. Fahrzeugbelegung
Bitte beachten Sie die maximal mögliche Personenzahl pro Fahrzeug laut unseren Angaben bei den Details der Fahrzeugflotte.
4.6. Mindestmietdauer
5 Tage
26.12.-07.01.25: 10 Tage
7 bis 28 Tage bei Einwegmieten
weitere Ausnahmen: lt. System
4.7. Hauptfahrer/Angabe aller Personen bei Buchung
Bitte geben Sie uns bereits bei Buchung unter "Angabe zu den Reiseteilnehmern" ALLE Reiseteilnehmer bekannt. Berücksichtigen Sie bitte dabei, dass unter Nr. 1 IMMER der Hauptfahrer/Mieter (muss bei Übernahme des Fahrzeuges anwesend sein) angegeben wird. Beachten Sie bitte ebenfalls die Hinweise zur Maximalbelegung in der jeweiligen Fahrzeugbeschreibung.
4.8. Gruppenbuchungen
Die Buchung von fünf oder mehr Fahrzeugen mit den gleichen Daten gilt als Gruppe und unterliegt gesonderten Bedingungen. Nähere Infos dazu erhalten Sie in Ihrem Reisebüro.
5. Ausstattung
5.1. Fahrzeugausstattung
Diese ist komplett im Preis enthalten und besteht aus:
Persönliche Campingausstattung:
1 Schlafdecke, 1 Kissen, 1 Kissenbezug, 1 Bettlaken, 1 Handtuch pro Person
Küchen-Campingausstattung:
Besteck und Schüssel, Toaster Geschirr, Flaschen- und Dosenöffner, Kochutensilien, Plastikbehälter, Pfanne, Kochtöpfe, Wasserkessel, , Geschirrtuch, Wäscheleine und -klammern, Handfeger und Kehrschaufel, Eimer, Besen, Streichhölzer, Kleiderbügel und Feuerlöscher.
5.2. Kindersitze
Baby- bzw. Kindersitze sind in Australien für Kinder gesetzlich vorgeschrieben. Es ist nicht erlaubt, deutsche Kindersitze in Fahrzeugen anzubringen, die nicht über die entsprechende Verankerungsmöglichkeit verfügen. Kinder bis zu 4 Jahren (bis 18kg) benötigen einen Schalensitz, bis zu 7 Jahren (14-26kg) eine Sitzerhöhung (Booster). Bitte prüfen Sie die Fahrzeugausschreibung, ob die Befestigung eines Kindersitzes bzw. Sitzerhöhung möglich ist.
Kosten AUD 42,-/Miete (zahlbar vor Ort), im Super Inklusiv Plus Paket inklusive.
Die Sitze müssen im Voraus reserviert werden. Bitte teilen Sie uns bei Buchung unbedingt das Alter und Gewicht Ihrer Kinder mit, falls Sie einen solchen Sitz benötigen.
5.3. Extras
Vor Ort können Sie folgende Extras anmieten:
- Campingtisch für AUD 29,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- Campingstuhl für AUD 20,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- Heizlüfter AUD 18,-/Miete, inklusive im Super Inklusiv Plus Paket
- Erste-Hilfe-Kasten (bei Benutzung) AUD 40,-/Miete
- Satellitentelefon AUD 23,-/Tag zzgl. Telefonkosten (bitte bei Buchung angeben)
Refuelling Pack:
beinhaltet 1. Tankfüllung und 1. Gasfüllung
AUD 199,-
Cleaning Pack (Rückgabe in Darwin, Alice Springs, Adelaide, Broome und Hobart)
beinhaltet die Innenreinigung
AUD 85,-
Cleaning Pack (Rückgabe in Brisbane, Cairns, Melbourne, Perth und Sydney)
beinhaltet die Leerung der Abwassertanks sowie der Toilette sowie die Innenreinigung
AUD 135,-
6. Fahrtgebiet
6.1. Fahrtgebiet
Campervans und Wohnmobile (2WD’s) dürfen nur auf geteerten Straßen gefahren werden. Bei Nichtbeachtung erlischt der Versicherungsschutz. Ausnahmen sind Zufahrten zu anerkannten Campingplätzen sowie Touristenattraktionen, die nicht länger als 12km sind.
Inseln dürfen auf befestigten Straßen befahren werden, solange vorab eine Genehmigung des Vermieters erteilt wurde. Generell nicht erlaubt sind ungeteerte Straßen, die länger als 12 km sind, alle Skizufahrtsstraßen von Juni bis September, alle Strände, Old Gunbarrel Hwy, Great Central Road.
Folgende Strecken müssen vorab genehmigt werden bzw. sind nicht erlaubt:
Queensland:
Genehmigung erforderlich: Nördlich von Laura/Cooktown, North Stradbroke Island und Magnetic Island
Nicht erlaubt: Fraser Island, Moreton Island, Cape York von Dezember bis Mai, Old Telegraph Track Richtung Cape York
South Australia:
Genehmigung erforderlich: Kangaroo Island
Tasmanien:
Genehmigung erforderlich: Bruny Island
Western Australia:
Nicht erlaubt: Canning Stock Route, Nanutarra Road (nicht asphaltierte Abkürzung nach Tom Price), Karijini National Park (nicht asphaltierte Straßenabschnitte)
Northern Territory:
Nicht erlaubt: Lost City in Litchfield Park, Boggy Hole (Finke Gorge National Park), Ghan Heritage Road (von Titjikala bis Finke), Gunlom Area, Gubara, Shady Camp, Old Jim Jim Road, Jim Jim Falls, Twin Falls, Mereenie Loop Road (nicht asphaltierte Straßenabschnitte), Ernst Giles Road, Old South Road
4WD Camper (Kat. Outback, Safari Auto, Maverick) dürfen auch auf zugelassenen, nicht asphaltierten Straßen gefahren werden.
Folgende Strecken dürfen befahren werden solange vorab eine Genehmigung des Vermieters erteilt wurde:
Alle Inseln, alle abgelegenen unbefestigten Straßen, Simpson Desert*, Gunbarrel Highway*, Tanami Track, Savannah Way (von Normanton bis Borroloola) sowie Sandover Highway*.
Generell nicht erlaubt ist das Befahren von Stränden.
Folgende Strecken müssen vorab genehmigt werden bzw. sind nicht erlaubt:
Queensland:
Genehmigung erforderlich: Burke Development Road von Chillagoe bis Normanton, Cape York (nördlich von Laura/Cooktown*), Bloomfield track
Nicht erlaubt: Fraser Island, Moreton Island, Old Telegraph Track Richtung Cape York, CREB Track, Cape York von Dezember bis Ende Mai, Ghan Heritage Road (von Titjikala bis Finke), Starcke Track, Fenchman Track
South Australia:
Genehmigung erforderlich: Oodnadatta Track*, Strzelecki Track*, Birdsville Track*
Tasmanien:
Genehmigung erforderlich: Tasmanien generell
Western Australia:
Genehmigung erforderlich: Bungle Bungles, Gibb River Road, Kalumburu Road, Mitchell Falls/ Plateau
Nicht erlaubt: Old Gunbarrel Highway, Canning Stock Route
Northern Territory:
Genehmigung erforderlich: Arnhem Land*, Larapinta Road zwischen Hermannsburg und Petermann, Plenty Highway*, Finke Road (zwischen Alice Springs und Oodnadatta), Chambers Pillar
Nicht erlaubt: Boggy Hole (Finke Gorge National Park), Central Arnhem Road (nach Beswick), Southern Lost City (Limmen National Park), Old South Road (von Maryvale bis Finke)
*Wenn Sie diese Strecken befahren wollen, empfiehlt Britz aus Sicherheitsgründen dringend die Miete eines Satellitentelefons.
Fahrten auf nicht geteerten Straßen bzw. in nicht erlaubte Gegenden sind verboten. Zuwiderhandlungen erfolgen auf eigenes Risiko, alle Kosten bei Schäden, für Rückholung oder das Abschleppen des Fahrzeugs, infolge einer Autopanne oder eines Verkehrsunfalls trägt der Mieter und sind durch keine Versicherung gedeckt.
Alle Fahrzeuge sind mit Ortungsgeräten ausgestattet. Bei Zuwiderhandlung gegen die Verkehrsvorschriften oder Mietbedingungen berechnet Britz eine Strafgebühr von bis zu AUD 300,-/ Vorfall.
Der Vermieter behält sich das Recht vor, wenn es die Straßen-, oder Wetterverhältnisse erfordern, Einschränkungen bestimmter Fahrstrecken und/oder Regionen vorzunehmen.
7. Anmietung
7.1. Anmietstationen
Adelaide, Alice Springs, Brisbane, Broome*, Cairns, Darwin, Hobart**, Melbourne, Perth, Sydney.
* Für Anmietungen/Abgaben in Broome wird ein einmaliger Zuschlag von AUD 835,- erhoben, immer auch zusätzlich zu einer evtl. anfallenden Einweggebühr.
** Für Anmietung/Abgaben in Hobart wird eine Gebühr von ca. AUD 115,- fällig (vorbehaltlich Änderung).
Der Safari Auto ist nicht ab/bis Hobart und Sydney verfügbar.
Der Outback ist nicht ab/bis Brisbane, Cairns, Hobart und Sydney verfügbar.
Der Maverick ist nicht ab/bis Hobart, Melbourne und Sydney verfügbar.
7.2. Öffnungszeiten
Täglich von 9:00 bis 15:30 Uhr.
Bitte beachten Sie folgende Ausnahmen:
Cairns:
01.10. – 31.03. sonntags geschlossen
Alice Springs, Darwin, Broome:
01.12. – 31.03. generell geschlossen
Adelaide:
01.05. – 31.08. sonntags geschlossen
Alle Stationen haben am 25.12.24, 01.01.25, 27.01.25 geschlossen.
Bei Anmietung/Abgabe an folgenden Feiertagen fällt ein Zuschlag in Höhe von AUD 115,- an (zahlbar vor Ort):
|
Adelaide: |
01.04., 25.04., 10.06., 07.10., 26.12.24, 10.03.25 |
Alice Springs: |
01.04., 25.04., 06.05., 10.06., 05.07., 05.08.24 |
Brisbane: |
01.04., 25.04., 06.05., 14.08., 07.10., 26.10.24 |
Broome: |
01.04., 25.04., 03.06., 23.09.24, 03.03.25 |
Cairns: |
01.04., 25.04., 06.05., 07.10., 26.12.24 |
Darwin: |
01.04., 25.04., 06.05., 26.07., 05.08.24 |
Hobart: |
01.04., 25.04., 10.06., 24.10., 26.12.24, 03.03., 10.03.25 |
Melbourne: |
01.04., 25.04., 10.06., 05.11., 26.12.24, 10.03.25 |
Perth: |
01.04., 25.04., 03.06., 23.09., 26.12.24, 03.03.25 |
Sydney: |
01.04., 25.04., 10.06., 07.10., 26.12.24 |
7.3. Fahrzeugübernahme
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten.
Um die Fahrzeugübernahme so schnell, sicher und einfach wie möglich zu gestalten, ist es verpflichtend vor Anmietung einen Online Check- In auszufüllen (detaillierte Infos erhalten Sie mit den Reiseunterlagen). So können Sie sich zu Hause in Ruhe die Mietbedingungen durchlesen sowie Demonstrations-Videos anschauen und sich mit den Fahrzeugen vertraut machen. Anhand des Online Check- Ins wird der Mietvertrag vorbereitet und liegt beim Vermieter bereits vor, wenn Sie an der Mietstation eintreffen und Sie sparen kostbare Urlaubszeit.
7.4. Fahrzeugrückgabe
Diese erfolgt an der gebuchten Station während der Öffnungszeiten.
Wenn das Fahrzeug mit Schäden am Fahrzeug selbst oder nicht in sauberem Zustand zurückgegeben wird und Toilette und Abwassertank nicht geleert sowie Gas und Treibstoff aufgefüllt sind, berechnet der Vermieter entsprechende Gebühren und Zusatzkosten.
7.5. Transfers
Die Kosten für die Transfers sind nicht im Preis enthalten (in Eigenregie).
7.6. Modellgarantie
Der Vermieter unternimmt jede Anstrengung, Ihnen das gebuchte Modell zur Verfügung zu stellen, behält sich jedoch vor, bei unvorhersehbaren Umständen ein gleich- oder höherwertiges Fahrzeug ohne Aufpreis zur Verfügung zu stellen, falls das gebuchte Modell aus irgendeinem Grund nicht verfügbar ist. Dadurch entstandene Mehrkosten wie z.B. für Treibstoff, Fährüberfahrten u.a. werden nicht ersetzt. Dies berechtigt den Mieter nicht zum Rücktritt von der Buchung, es besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Obwohl alle Fahrzeuge eine vergleichbare Ausstattung haben, kann das Fahrzeugdesign leichte Abweichungen aufweisen. Alle Abmessungen und Größenangaben sind ungefähre Werte und beruhen auf der uns zugänglichen Information des Vermieters, Irrtum und Übertragungsfehler vorbehalten. Die Informationen darüber können ohne vorherige Benachrichtigung auf unserer Webseite geändert werden.
8. Sonstiges
8.1. Pannenhilfe, Reparaturen
Trotz regelmäßigen Qualitätskontrollen können Schäden auftreten und Reparaturen erforderlich werden. Bei Unfällen, Problemen, Pannen oder technischen Schwierigkeiten (auch bei Reifenpannen!) sind Sie verpflichtet, unverzüglich den Vermieter zu benachrichtigen. Der Vermieter bietet dafür einen gebührenfreien Telefonservice an. Es stehen landesweit Vertragswerkstätten zur Verfügung. Kleine Reparaturen und notwendige Auslagen bis zu AUD 100,- können ohne Genehmigung des Vermieters durchgeführt werden, die Kosten hierfür werden Ihnen bei Fahrzeugrückgabe erstattet. Bei Reparaturen über AUD 100,- muss vom Vermieter eine Genehmigung erteilt werden. Alle Reparaturen sind grundsätzlich nur gegen Beleg erstattbar!
Wichtig: Erfolgt diese Meldung nicht sofort und erhält der Vermieter nicht die Möglichkeit Abhilfe zu schaffen, besteht kein Anspruch auf eine eventuelle Entschädigung.
8.2. Mautgebühren
Für einige Highways und Straßen in Australien werden Mautgebühren erhoben. Diese Mautstraßen befinden sich in den drei großen Ballungsräumen Sydney, Brisbane und Melbourne. Große hellblaue Schilder mit gelber Schrift weisen auf kommende “Toll Roads“ hin.
Die Bezahlung der Gebühren liegt in der Verantwortung des Mieters. Dies kann in einigen Fällen bar (entsprechend Kleingeld bereithalten) oder per Kreditkare an Kassen vor Ort bezahlt werden. Die Gebühren für bestimmte Straßen können nur auf elektronischem Wege bezahlt werden. Der Vermieter behält sich vor alle Mautgebühren der Kreditkarte der Kunden zu belasten zzgl. einer Bearbeitungsgebühr von AUD 75,-.
8.3. Haustiere
Hunde und Katzen sind erlaubt (maximal 2). Hierfür berechnet der Vermieter eine Gebühr in Höhe von AUD 299,- (ausgenommen bei Blindenhunden). Sollte das Fahrzeug aufgrund Verschmutzung gereinigt werden müssen, fällt eine Gebühr in Höhe von AUD 299,- an.
8.4. Wichtiger Hinweis
Alle aufgeführten Bestimmungen wurden von FTI nach bestem Wissen zu Ihrer Information zusammengestellt. Es handelt sich dabei um einen Auszug aus den Bestimmungen des Vermieters. Weitere Bestimmungen werden Bestandteil des Mietvertrags zwischen Ihnen und dem Vermieter. Sie erhalten die vollständigen Bedingungen des Vermieters mit dem Mietvertrag, den Sie bei der Fahrzeugübernahme unterzeichnen. Für Abweichungen der letztgültigen Bestimmungen des Vermieters von diesem Text können wir keine Verantwortung übernehmen.
|
|